B, B96 oder BE?
Mit diesem Hilfsprogramm können Sie bestimmen, ob Sie in einem konkreten Fall einen Anhänger mit einem Führerschein der Klasse B oder B mit der Schlüsselziffer 96 ziehen dürfen, oder ob Sie stattdessen die Führerscheinklasse BE benötigen.
Die Erläuterungen zu den Berechnungen finden Sie im Anschluss.
Im folgenden wird eine Abkürzung verwendet:
zGM: Zulässige Gesamtmasse in Kilogramm. Diese Angabe finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F1 bzw. im Fahrzeugschein unter der Ziffer 15.
Die Bestimmung der zum Ziehen eines Anhängers benötigten Führerscheinklasse ist von mehreren Faktoren abhängig.
Die Klasse B reicht aus, wenn:
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn die zGM der beiden Fahrzeuge (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt. Wäre in diesem Fall die zgM der Kombination nicht mehr als 4250 kg, so würde das Gespann mit der Klasse B und dem Eintrag der Schlüsselziffer 96 gefahren werden dürfen. Ansonsten wird die Klasse BE benötigt. Bei Anhängern über 3500 kg zgM ist sogar die Klasse C1E erforderlich.